Durch einen langfristig überhöhten Blutzuckerspiegel kommt es sehr häufig zu einer Folgekomplikation, dem diabetischen Fuß, in der Fachsprache "diabetisches Fuß-Syndrom" kurz DFS.

Durch Schädigungen der kleinsten Blutgefäßen, den sogenannten Kapillaren, verengen sich die Gefäße, eine schlechtere Durchblutung ist die Folge (Makroangiopathie). Daraus folgt wiederum ein erhöhtes Risiko für Risse in der Haut, Druckstellen und Wunden. Zudem ist die Mangeldurchblutung u.a. für eine schlechte Wundheilung verantwortlich.

Bei jedem 2. an Diabetes Erkrankten sind die Nerven der Füße gestört bzw. geschädigt (diabetische Neuropathie). Die Folgen sind Missempfindungen wie z. B. Kribbeln oder Taubheitsgefühl. Weiterhin kommt hinzu, dass durch die Nervenschädigung auch die Sensibilität für Schmerz, Druck und Wärme heruntergesetzt sind, kleine Druckstellen, Blasen oder kleinere Verletzungen werden dadurch oft nicht bzw. zu spät bemerkt.

Umstände, die zu schweren Folgeerkrankungen und Folgeschäden z. B. in Form einer Amputation von Zehen oder gar von Fußteilen führen können.

Für alle Patienten die an Diabetes erkrankt sind, ist es daher äußerst wichtig, dass sie täglich auf den Zustand und die richtige Pflege ihrer Füße und Beine achten. Jede noch so kleine Verletzung muss umgehend sachgerecht behandelt werden.

Problemfüße benötigen regelmäßige Fußpflege durch einen Podologen

Diabetiker und alle anderen Risikopatienten sollten daher die Fußpflege ausschließlich von einem Podologen durchführen lassen.
Podologen haben durch eine zweijährige Ausbildung (mit anschließender staatlichen Prüfung) die notwendigen Kenntnisse wie Problemfüße fachgerecht behandelt werden müssen. Sie erkennen jede krankhafte Veränderung an Füßen, die durch einen Arzt behandelt werden muss. So dürfen beispielsweise offene Wunden, entsprechend Wagner 1-4, nur durch einen Arzt behandelt werden.

Praktisch ist er somit das Bindeglied zwischen Arzt und Patient, Krankengymnast sowie Orthopädischen Schuhtechniker.
Problemfüße haben nichts bei der kosmetischen Fußpflege zu suchen, denn diese ist ausschließlich für gesunde Füße zuständig.

Fußpflege ist Verordnungsfähig

Wenn die Gesundheit der Füße von Diabetikern gefährdet ist, übernehmen die Krankenkassen in aller Regel (bitte fragen Sie nach) die Kosten für die podologische Behandlung. Diabetiker können sich von ihrem Arzt oder Diabetologen eine medizinische Fußpflege verordnen lassen, wenn folgende Voraussetzungen für eine Heilmittelverordnung erfüllt sind:

  • Diagnose Diabetisches Fußsyndroms mit einer Angiopathie (Durchblutungsstörung)
    und/oder einer Neuropathie/Polyneuropathie (Nervenschädigung) und Veränderungen der Haut- und/oder Zehennägel
  • Wenn ohne eine Podologische Behandlung Folgeschäden wie Entzündungen oder Hautschäden, z.B. Druckulzera zu erwarten sind.
  • Behandelt werden darf nur Wagner Stadium 0 (kein Hautdefekt), offene Wunden entsprechend Wagner 1-4 dürfen nur durch einen Arzt behandelt werden.
  • Vor jeder Verordnung – Erst- oder Folgeverordnung - muss durch einen Arzt oder Podologen eine Eingangs- oder Folgediagnostik der Füße durchgeführt werden
  • Verordnete Therapie darf ausschließlich von Podologen mit einer von den Krankenkassen zugelassenen Praxis durchgeführt werden
  • Auf dem Formular Heilmittelverordnung 13 - Maßnahmen der Podologischen Therapie, werden die fest definierten Tätigkeiten wie z. B. Podologische Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung oder Hornhautentfernung vermerkt.

1. Hornhautabtragung

Eine übermäßige Bildung von Hornhaut kann schnell zum großen Problem werden.

Hautschädigungen wie tiefe und äußerst schmerzhafte Einrisse in die Lederhaut (Rhagaden) schmerzen nicht nur sehr, sondern können zu bösen Entzündungen und Infektionen führen. Daher ist es notwendig drohende Schädigungen der Haut rechtzeitig entgegenzuwirken.

Die Hornhaut wird professionell unblutig, schmerzfrei und vor Allem ohne Druck und Wärme entfernt.

2. Nagelbearbeitung

Sachkundiges Schneiden, Schleifen sowie Fräsen der Nägel.

3. Podologische Komplexbehandlung

Die Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung im Paket, stellt die Podologische Komplexbehandlung dar.

Indikationsschlüssel:

  • DFa = Hornhautbehandlung
  • DFb = Nagelbearbeitung
  • DFc = Podologische Komplexbehandlung (Nagel- und Hornhautbearbeitung)

Risikopatienten - bei Fußproblemen ausschließlich zu einem Podologen

  • Diabetiker, auch wenn keine Beschwerden in den Füßen vorhanden sind
  • Diabetiker mit Neuropathie und / oder Angiopathie
  • Menschen, die blutverdünnende Medikamente (Gerinnungshemmende Medikamente = Antikoagulanzien) einnehmen
  • Menschen mit Durchblutungsstörung (PAVK = peripheren arteriellen Verschlusskrankheit - starke Durchblutungsstörung der unteren Extremitäten )
  • Menschen mit Wundheilungsstörungen
  • Menschen die Fußtherapeutische Hilfe benötigen